1. Teilnehmer
Alle unternehmungslustigen und kommunikationsfreudigen Skifahrer über 18 Jahre, Familien mit Kindern in jedem Alter.
2. Anmeldung
Die Anmeldung (Bitte Anmeldeformular benutzen) ist nur schriftlich nach vorheriger telefonischer Anfrage möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande.
3. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 200,00 € (Kinder 100,00 €) fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird dem Reiseteilnehmer mit der Reisebestätigung zugeschickt. Die Anzahlung muss innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung (Zahlungseingang) erfolgen. Die Restzahlung muss bis zwei Wochen vor Reiseantritt (Zahlungseingang) erfolgen.
4. Rücktritt
Im Fall des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis: – bis 6 Wochen vor Reiseantritt: 10 % – bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 20 % – bis 2 Wochen vor Reiseantritt: 50 % – bis 1 Woche vor Reiseantritt: 70 % – ab 7 Tage vor Reiseantritt: 80 % – ab 1Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90 % Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die wir euch gerne auf Anfrage zuschicken.
5. Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer seinen Platz durch einen Dritten belegen lassen. In diesem Falle, wie auch bei Änderungen des Reiseziels bzw. -termins berechnen wir bis 4 Wochen vor Reiseantritt ebenfalls eine Umbuchungsgebühr von € 30,00. Spätere Änderungen sind nur in Form eines Rücktritts zu den vorstehenden Rücktrittsbedingungen mit gleichzeitiger oder nachfolgender Neuanmeldung möglich.
6. Haftung
Unsere Haftung als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wir haften bei der Teilnahme der Reiseleitung nicht für Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (Sportveranstaltungen, Ausflüge usw.), die lediglich vermittelt wurden. Sämtliche Sport- und Freizeitaktivitäten müsst Ihr selber verantworten. Für den Zustand der dafür benutzten Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge übernehmen wir keine Gewähr. Der Abschluss einer speziellen Skiversicherung gegen die Risiken des Skilaufs ist zu empfehlen. Hin- und Rückreise: Erfolgt die Hin- und Rückreise im eigenen PKW, geschieht dies auf eigenes Risiko. Wir helfen bei der Vermittlung von Fahrgemeinschaften.
7. Skikurs
Der Skikurs erfolgt halbtags unter qualifizierter Anleitung. Die andere Tageshälfte ist zur freien Verfügung. Die Skilehrer haben bei ökologischen Bedenken (Schneemangel) das Recht, den Skiunterricht nicht durchzuführen. Es wird dann ein Ersatzprogramm angeboten.
8. Preisänderung
Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder der Wechselkurse für die betreffende Reise Rechnung getragen wird. Der Reisepreis darf in dem Umfang erhöht werden, der der betragsmäßigen Erhöhung der Kosten der Reise durch die Erhöhung der o.g. Preisbestandteile seit Abschluss des Reisevertrages entspricht. Soweit Kostenerhöhungen die Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird entweder die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung werden dem Reiseteilnehmer entsprechende Belege und Nachweise übermittelt. Eine etwaige Preiserhöhung wird dem Reiseteilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn mitgeteilt. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung erklärt werden.
9. Reiseabsage
Sollte bei einem Kurs eine kostendeckende Anzahl von Reiseteilnehmern nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ist in der Reisebeschreibung keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 25 Personen. Der Veranstalter behält sich ferner vor, die Reise wegen Schneemangels unverzüglich nach Kenntnis hiervon abzusagen. Im Falle der Absage der Reise werden geleistete Zahlungen zurückgewährt. Alternativ kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangt werden, wenn wir in der Lage sind eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Das Verlangen einer Ersatzreise muss unverzüglich nach Kenntnis des Teilnehmers von der Absage erklärt werden.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reiseteilnehmers gemäß $651c – 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers, auch wenn sich die Vorschriften nach der Buchung geändert haben sollten.
12. Der Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt, oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für die Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Teilnehmer der Gerichtsstand Köln vereinbart.